VW-Abgasskandal: Für betroffene Käufer 30 Jahre Verjährung
Erstbesitzer können einen Vermögensverlust geltend machen, auch wenn sie das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft haben
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Erstbesitzer können einen Vermögensverlust geltend machen, auch wenn sie das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft haben
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